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Werkstattbindung hat ihre Tücken


Gut beraten sind Neuwagenkäufer, wenn sie zu einem Versicherer mit freier Werkstattwahl gehen.
Foto: djd/Volkswagen
(djd). Neuwagenkäufer können sich heute in aller Regel auf zwei sorgenfreie Jahre freuen. Denn weist das Auto in den ersten 24 Monaten Mängel auf, leistet der Hersteller aufgrund der gesetzlich vorgeschriebenen Garantie Ersatz. Aber: Voraussetzung dafür ist, dass im Fahrzeug nur Originalteile des Herstellers verbaut wurden. Das ist bei Kfz-Versicherungen mit Werkstattbindung nicht immer der Fall. Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen rät daher zur Vorsicht. Oft lockt zwar ein vergleichsweise günstiger Tarif, im Schadensfall entscheidet dann aber der Versicherer, wo die Reparatur erfolgen muss. Ist dies keine Vertragswerkstatt oder werden Ersatzteile anderer Anbieter montiert, kann die Garantie des Herstellers wegfallen - zum Ärger des Kunden.

Neuwagenkäufer sollten ihr Fahrzeug daher besser bei einem Versicherer mit freier Werkstattwahl absichern. Dazu gehört zum Beispiel der Volkswagen Versicherungsdienst. "Unsere Kunden entscheiden im Schadensfall den Ort der Reparatur selbst. Die allermeisten setzen dabei auf Qualität und Fachkompetenz und bringen ihre Fahrzeuge in eine Volkswagen Vertragswerkstatt", sagt Stefan Voges-Staude, Pressesprecher der Volkswagen Bank. Dort sind fachmännische Reparatur und die Verwendung von Originalersatzteilen gewährleistet - und somit auch die Garantie gesichert. Außerdem sind die Autos dann wertstabiler und erzielen bessere Preise auf dem Gebrauchtwagenmarkt.
 
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